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Praxisorganisation

Bestellsystem

Ihre Zeit ist uns ebenso wertvoll wie die unsrige. Darum möchten wir Wartezeiten in unserer Praxis vermeiden. Dies erfordert eine sinnvolle Planung. Wir möchten Sie bitten, jede Vorstellung Ihres Kindes, jedes Gespräch mit unseren Ärztinnen/Ärzten und jeden Rezept- und Formularwunsch anzumelden und mit unseren Mitarbeiterinnen abzusprechen. Diese werden Ihr Anliegen entgegennehmen und mit Ihnen einen entsprechenden Termin vereinbaren. Da wir täglich Sprechzeiten für akut erkrankte Kinder freihalten, sind natürlich auch kurzfristige Vorstellungen möglich.


Der vereinbarte Termin ist für uns, aber auch für Sie und Ihr Kind verbindlich. Bei Verhinderung bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung gerne auch per E-Mail. Bei Vorstellung ohne vorherige Terminabsprache müssen Sie – sollten wir die Behandlung noch am gleichen Tag für gerechtfertigt halten - mit längeren Wartezeiten rechnen. Ausgenommen davon sind natürlich medizinische Notfälle.

Telefonsprechstunde

Vieles lässt sich auch telefonisch klären. Unsere Mitarbeiterinnen beantworten Ihnen Ihre Fragen - soweit möglich - gerne.

Ansteckende Erkrankungen

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind unter einer ansteckenden Krankheit leidet, bitten wir Sie, diese bei der telefonischen Anmeldung unbedingt mitzuteilen.

Hausbesuche

Als hausärztlich tätige Praxis führen wir natürlich auch Hausbesuche durch. Diese sind aber – im Gegensatz zur Allgemeinmedizin – in der Kinder- und Jugendheilkunde nur in seltenen Ausnahmen notwendig und hilfreich. Diagnostische und therapeutische Möglichkeiten, z.B. Blutbild und Urinuntersuchungen, Rachenabstriche, Inhalationen u.a. sind im häuslichen Umfeld nur eingeschränkt möglich. Wir empfehlen Ihnen daher immer zuerst eine Vorstellung Ihres Kindes in der Praxis anzustreben.

Krankenversicherungskarte

Bitte denken Sie daran, als gesetzlich Versicherter, anlässlich jeder ersten Vorstellung im Quartal die Krankenversicherungskarte, bzw. den Behandlungsschein ihres Kindes mitzubringen. Natürlich behandeln wir ihr Kind auch ohne Versicherungskarte. In diesem Fall gilt ihr Kind aber als Privat versichert und es entstehen Ihnen Kosten für die ärztliche Behandlung und für die Privatrezepte. Sie sollten die Versichertenkarte noch im gleichen Quartal nachreichen. Sonst sind wir gezwungen, Ihnen die Behandlungskosten in Rechnung zu stellen.

 

Sie als Eltern und uns als Praxisteam verbindet ein gemeinsames Anliegen: Die Gesundheit Ihrer Kinder und die Begleitung in Krankheitsphasen liegt uns am Herzen. Dafür möchten wir uns Zeit nehmen. Diesem Anliegen sollen die organisatorischen Abläufe in unserer Praxis dienen. Nur wenn wir uns gemeinsam an die getroffenen Absprachen halten, wird es gelingen. Darum rechnen wir fest mit Ihrem Verständnis und wachsendem gegenseitigen Vertrauen.